Paul Vierkant von den Bündnis 90/Die Grünen Treuenbrietzen gibt fünf Antworten auf die Frage, warum er als Stadtverordneter in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (16.12.2019) für das Einzelhandelskonzept in Treuenbrietzen gestimmt hat.
Warum haben die Grünen für das Einzelhandelskonzept in Treuenbrietzen gestimmt?
Wir haben für das Einzelhandelskonzept gestimmt, weil wir möchten, dass die historische Altstadt als Zentrum unserer Stadt weiterhin eine Chance hat, sich mit Einkaufsmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Dies sollte in Rahmenbedingungen passieren, die dem Gemeinwohl und nicht den Zielen der Investoren dienen. Diese Situation ist vergleichbar mit einem Teilflächennutzungsplan, der die Gebiete vorgibt, in denen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Wir wollen zudem, dass diese Entwicklung nachhaltig ist und nicht kurzsichtig Entscheidungen getroffen werden.
Wollen die Grünen einen EDEKA-Supermarkt in Treuenbrietzen?
Ja klar wollen wir einen Vollsortimenter in Treuenbrietzen, jedoch verstößt der momentan geplante EDEKA an der Schlalacher Straße gegen gesetzliche Vorgaben, wie den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP-HR)! Wir begrüßen den Willen von EDEKA in unsere Stadt zu investieren und haben uns bereits mit EDEKA-Vertretern potentielle Flächen angeschaut und so den Kontakt zu den Grundstücksbesitzern hergestellt. Wir werden auch weiterhin die Stadtverwaltung unterstützen, wenn es darum geht, potentielle Investoren und Immobilienbesitzer*innen an einen Tisch und zu einer Einigung zu bringen.
Worauf basiert das Einzelhandelskonzept?
Ein Einzelhandelskonzept ist ein Instrument, um die Ansiedlung von Einzelhandel in einer Stadt zu steuern. Viele Städte in Deutschland haben so etwas, um zu vermeiden, dass ihre Stadtkerne veröden, weil Investoren meistens lieber außerhalb des Stadtkerns z. B. aufgrund geringerer Auflagen bauen möchten. Das Einzelhandelskonzept wurde durch eine erfahrene externe Agentur erstellt, die sich einerseits alle Geschäfte in unserer Stadt angeschaut und deren Potential untersucht hat. Andererseits gibt es gesetzliche Vorgaben, die das Einzelhandelskonzept auch berücksichtigen muss. Diese Gesetze, wie der LEP-HR, machen Vorgaben, an die sich die Stadt Treuenbrietzen halten muss. Das bedeutet, es ist in diesem Gesetz vorgegeben, wie wir uns als Stadt Treuenbrietzen weiterentwickeln können und dürfen. Dazu zählt u. a. auch, welche Geschäfte mit welchem Sortiment sich wo in unserer Stadt ansiedeln können und dürfen.
Was passiert jetzt und wie lange dauert es, bis ein Vollsortimenter nach Treuenbrietzen kommt?
In den nächsten Wochen und Monaten wird die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung die Anfragen von Investoren wie z. B. EDEKA diskutieren, an Grundstückseigentümer*innen weiterleiten und an einem gemeinsamen Tisch einen Weg suchen, das jeweilige Vorhaben im Rahmen des Einzelhandelskonzept zu ermöglichen. Ein konkretes Datum hängt von dem Willen aller Beteiligten ab, mit Baugenehmigung, Bauzeit etc. würde frühestens 2022 mit einem Vollsortimenter in Treuenbrietzen zu rechnen sein.
Was bringt das angekündigte Bürgerbegehren zum Einzelhandelskonzept?
Wenn das Ziel des Bürgerbegehrens ist, es EDEKA zu ermöglichen, sich außerhalb der im Einzelhandelskonzept ausgewiesenen Flächen ansiedeln zu dürfen, wäre dies ein steiniger und langer Weg. Denn selbst wenn EDEKA durch das Bürgerbegehren die Chance bekäme „auf der grünen Wiese“ zu bauen, müsste EDEKA sich gegen gesetzliche Vorgaben (siehe LEP-HR) einklagen und gegen das Land Brandenburg durchsetzen, welches bei der Ansiedlung eines so großen Supermarkts in dieser Lage Widerspruch einlegen kann. Im schlimmsten Fall könnte dies bedeuten, dass der vermeintlich schnelle Weg über ein Bürgerbegehren sich als Sackgasse entpuppt und damit Investoren irritiert und verschreckt werden und somit die Bürger*innen Treuenbrietzens länger auf einen Vollsortimenter warten müssten als auf dem jetzigen Weg des Einzelhandelskonzepts.
Für Rückfragen stehe ich gern via E-Mail oder im Vorfeld bzw. Nachgang von Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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